Kotflügelverbreiterung Ford Ranger T7 15-19

Kotflügelverbreiterung Ford Ranger T7 15-19

379,95 €
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Kotflügelverbreiterung Ford Ranger T7 15-19

Kotflügelverbreiterung Ford Ranger T7 15-19

379,95 €
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  • Ford

Kotflügelverbreiterungen aus ABS für Ford Ranger T7 (2015–2019)

Wenn ein Ford Ranger T7 im schweren Gelände wirklich arbeiten soll, zählt jeder Millimeter. Diese passgenauen Kotflügelverbreiterungen schaffen nicht nur den nötigen Raum für breitere Offroad-Reifen, Spurverbreiterungen oder Felgen mit geringerer Einpresstiefe, sondern schützen zugleich die Karosserie dort, wo Steinschlag, Schlamm und aufgewirbeltes Geröll am härtesten einschlagen. Das Ergebnis ist ein kompromissloser, technisch sauberer Auftritt mit deutlich kräftigerer Schulterlinie.

Gefertigt aus schlagfestem ABS-Kunststoff, verbinden die Verbreiterungen hohe Formstabilität mit robuster Alltagstauglichkeit auf Fernreise-Expeditionen und im harten Heavy-Duty-Einsatz. Die Montage erfolgt unauffällig am inneren Rand des originalen Kotflügels; die außen sichtbaren Schrauben dienen rein der Optik. So entsteht eine saubere, kernige Integration mit maximalem Nutzen und einer präsenten, bulligen Offroad-Optik.

Technische Details / Produktmerkmale

  • Material: Hochwertiger ABS-Kunststoff
  • Farbe: Schwarz
  • Verbreiterung: ca. 3 cm
  • Fahrzeugmodell: Ford Ranger T7
  • Baujahre: 2015–2019
  • Passform: Fahrzeugspezifisch für ausgewählte Offroad-Modelle
  • Montage: Verschraubung am inneren Rand des originalen Kotflügels
  • Optik: Außen sichtbare Schrauben als dekoratives Element
  • Lieferumfang: Kompletter Satz Kotflügelverbreiterungen
  • Lieferumfang: Alle notwendigen Montageschrauben
  • Zusatzbefestigung: Klebestreifen für erhöhte Steifigkeit und Halt

Wichtiger Zulassungshinweis

Bitte beachten: Dieses Offroad-Zubehör besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), kein TÜV-Teilegutachten und keine reguläre Straßenzulassung im Bereich der StVZO. Wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr gefahren werden soll, gilt: Eine potenzielle Eintragung im Wege einer Einzelabnahme (§ 21 StVZO) ist zwingend vor dem Kauf mit dem jeweiligen TÜV-, Dekra- oder KÜS-Prüfer vor Ort individuell zu klären.

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